Wohnungserhebungsbogen - Onlineversion

Der Wohnungsantrag ist für ein Jahr gültig, bei Bedarf muss dieser jährlich verlängert werden!

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Antragsart
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    Besitz von Immobilien im In- oder Ausland (optional)
    Derzeitige Wohnung - Zimmeranzahl (optional)
    Derzeitige Wohnung - Vermieter (optional)
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      Gewünschte Wohungsgröße (optional)
      Mehrfachnennungen möglich
      Gewünschte Wohnungsart (optional)
      Mehrfachnennungen möglich
      Begründung für den Wohnungsbedarf (optional)
      Nachweis erforderlich zB gerichtliches Schreiben, Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Scheidungsurteil, oder sonstiges Schreiben
      Derzeitige Wohnqualität (optional)
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        Körperliche/gesundheitliche Einschränkungen (optional)
        Nachweis bitte Hochladen zB ärztliche Bestätigung, Pflegegeld-/Pensionsbescheid, Behindertenausweis, Feststellungsbescheid des Sozialministeriumsservice
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          Erklärungstext AGB

          Allgemeine Geschäftsbedingungen

          1. Jede Änderung meiner Verhältnisse habe ich sogleich dem Wohnungsamt zu melden. Insbesondere gilt dies für jede Adressänderung, Veränderung des Familienstandes oder anderweitiger Wohnverhältnisse.

          2. Falls auch mein(e) Ehegatte/-in oder Lebensgefährte/-in gesondert von mir um eine Wohnung ansucht, ist in diesem Ansuchen deutlich auf das bereits eingebrachte Ansuchen hinzuweisen.

          3. Ich gebe hiermit die ausdrückliche Zustimmung, dass diese Daten automationsunterstützt verarbeitet und die Benachrichtigungen des Gemeindeamtes mittels E-Mail übermittelt werden dürfen.

          4. Wissentlich unrichtig erteilte Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse bzw. Verweigerung der Überprüfung der Angaben (Lokalaugenschein) haben zur Folge, dass WohnungswerberInnen aus der Evidenzliste gestrichen werden.

          5. Alle vorgenannten Daten und eingebrachten Dokumente unterliegen der Amtsverschwiegenheit und dem Datenschutz. Mit Übermittlung Ihres Ansuchens um eine Wohnungszuweisung an die Stadtge-meinde Imst erklären Sie sich einverstanden, dass diese Daten von der Stadtgemeinde Imst zu diesem Zweck verarbeitet werden und an die Bauträger und das Amt der Tiroler Landesregierung weitergege-ben werden dürfen bzw. zur Abklärung des Wohnbedarfes oder der jetzigen Wohnverhältnisse mit Ihrem derzeitigen Vermieter verwendet werden dürfen. Es ist mir/uns bekannt, dass diese Zustimmung zur Datenübermittlung schriftlich widerrufen werden kann. Weiteres erkläre ich mich einverstanden, dass die Stadtgemeinde Imst über das ZMR (Zentrales Melde Register) meine aktuellen und historischen Meldedaten abfragt und im obigen Sinne verarbeitet.

            Es ist mir/uns bekannt, dass diese Zustimmung zur Datenübermittlung schriftlich widerrufen werden kann.

          Erklärungstext AGB 2
        • Dieser Antrag wird ein Jahr (ab Tag der Antragstellung) evident gehalten. Nach Ablauf eines Jahres ist ein Folgeantrag zu stellen. Sollte kein Folgeantrag binnen 2 Wochen gestellt werden, wird der/die AntragstellerIn aus der Wohnungswerberliste von Amts wegen gestrichen.
        • Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers:

          a) Hauptwohnsitz in Imst in den vergangenen 5 Jahren oder 15 Jahre gesamt mit
          Unterbrechungen

          b) Berufstätigkeit in Imst - 5 Jahre Beschäftigung bei Imster Unternehmen

        • Damit die Anmietung/der Kauf einer gemeinnützigen Wohnung erfolgen kann, müssen die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Tirol erfüllt werden:

          a.) dafür dürfen Sie folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
          Haushaltsangehörige Einkommensgrenze netto pro Monat (Stand 2016)
          1 Person           € 3.000,00
          2 Personen        € 5.000,00
          3 Personen        € 5.370,00
          4 Personen        € 5.740,00
          jede weitere Person       € 370,00 zusätzlich

          b.) und Sie dürfen keine Immobilien (egal ob in Tirol, einem anderen Bundesland oder im Ausland) besitzen bzw. müssen diese innerhalb von 6 Monaten nach Zuteilung verkauft werden.
        • Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass bei Überschreitung der Wohnbauförderungsrichtlinien, die zugeteilte Wohnung nicht angemietet/gekauft werden kann.

          Zur Kenntnis genommen
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